
Tarifliche Bezahlung
Bei KIRCHHOFF Automotive gibt’s deutlich mehr als den gesetzlichen Azubi-Mindestlohn!
Warum?
Bei uns ist das Azubigehalt an den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie NRW gebunden. Das bedeutet, dass Du bei uns bereits im 1. Lehrjahr monatlich wesentlich mehr Geld bekommst, als den seit Januar 2020 in Deutschland geltenden Mindestlohn für Ausbildungsberufe. Darüber hinaus profitierst Du von tariflichen Zusatzleistungen, von ergänzenden KIRCHHOFF Automotive Leistungen und Zusatzleistungen speziell für Auszubildende.
Gleiche Bezahlung für alle
Durch den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie in NRW kommt es bei KIRCHHOFF Automotive gar nicht darauf an, welchen Ausbildungsberuf Du lernst. Alle Azubis im gleichen Lehrjahr erhalten die gleiche Vergütung!
Und der Tarifvertrag kann noch mehr:
Bessere Bezahlung
Du hast Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Flexiblere Arbeitszeit
Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Eventuelle Überstunden kannst Du durch Gleittage ausgleichen.
Mehr Urlaub
Du hast 30 Tage Urlaub im Jahr.
Übernahmegarantie
Nach der abgeschlossenen Ausbildung gibt es eine Übernahmegarantie für 12 Monate.